Am Freitag dem 4. Oktober hatte Pidi, DF5ZI im Rahmen des OV Abends einen kurzen Vortrag über die BEMFV Novelle gehalten. Hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung von Pidis Vortrag:
Neues zu EMVU - Herzschrittmachergrenzwerte auf EU Level normali- siert - - Die 26. BImSchV und die zugehörige Verordnung "BEMFV" wurden im August 2013 geändert. - Für die Grenzwerte für "aktive Körperhilfen" gilt jetzt DIN EN50527 statt bisher die nationale DIN VDE 0848. Diese Grenzwerte liegen für die interessierenden Frequenz- bereiche auf dem Niveau der unveränderten Personenschutzgrenz- werte. Die Technik muß jetzt also genauso viel aushalten wie die Personen... - Beispiele für erforderliche Sicherheitsabstände: 28MHz, FB33 3-El. Beam: 100W, bisher 10m Abstand, jetzt 5m Abstand 750W, bisher 30m Abstand, jetzt 15m Abstand 145MHz, 9 ele Yagi: 100W, bisher 20m Abstand, jetzt 8m Abstand 750W, bisher 50m Abstand, jetzt 20m Abstand - ACHTUNG wichtige Neuerungen: - Es ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn ohne abgegebene Selbsterklärung eine Sendeanlage > 10W EIRP betriebsbereit gehalten wird ! (Die Selbsterklärung ist ein Privileg der Funkamateure, alle anderen Betreiber müssen kostenpflichtig eine Standort- bescheinigung erstellen lassen). - Das WATT32 Rechenprogramm ist bereits angepasst, für Download und zugehörige Infos siehe DARC Webseiten und www.df3xz.de