Aktualisierte Nutzungsbedingungen auf einigen Frequenzzuteilungen

Hallo Leute,

es gibt für das jahr 2023 für etliche Bänder neue Nutzungsbedingungen. Rene DF1FY hat das mal für uns aufbereitet:

Am 21.12.2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur im Amtsblatt Nr. 24/2022 die Verfügung Nr. 137/2022: Geldungsbereich bis zum 31.12.2023

  • 6-m-Band: Im Frequenzbereich 50,0 – 50,4 MHz dürfen Inhaber der Genehmigungs­klasse A auch 2023 mit maximal 750 Watt PEP senden, Inhaber der Genehmigungsklasse E mit 100 W PEP – ausschließlich bei horizontaler Polarisation. Von 50,4 bis 52,0 MHz sind lediglich 25 W PEP gestattet. Contestbetrieb ist zulässig.
     
  • Im 4-m-Band (70,150 – 70,210 MHz) dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse A mit 25 W ERP arbeiten; ausschließlich horizontale Polarisation ist zulässig.
     
  • Im 160-m-Band darf an Wochenenden in den Bereichen 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz mit der vollen zulässigen Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A bzw. E gearbeitet werden. Nur zu diesen Zeiten ist dort auch Contest-Betrieb erlaubt.
     
  • Im 13- und im 6-cm-Band dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse E im Bereich von 2320 – 2450 MHz bzw. 5650 – 5850 MHz auch 2023 mit max. 5 W PEP arbeiten. Damit ist Hamnet-Nutzung weiterhin möglich.

Quelle:

(Bundesnetzagentur/DARC-Redaktion 22.12.2022)

Eine Zusammenfassung dieser Änderungen wird von Michael DL2YMR in diesem Youtube Video erläutert.

73 und auf ein gutes Jahr 2023

Mathias DL8ZAJ

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