BEMFV Novelle

Am Freitag dem 4. Oktober hatte Pidi, DF5ZI im Rahmen des OV Abends einen kurzen Vortrag über die BEMFV Novelle gehalten. Hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung von Pidis Vortrag:

Neues zu EMVU - Herzschrittmachergrenzwerte auf EU Level normali-
siert - 

- Die 26. BImSchV und die zugehörige Verordnung "BEMFV" wurden im
  August 2013 geändert.

- Für die Grenzwerte für "aktive Körperhilfen" gilt jetzt 
  DIN EN50527 statt bisher die nationale DIN VDE 0848.
  Diese Grenzwerte liegen für die interessierenden Frequenz-
  bereiche auf dem Niveau der unveränderten Personenschutzgrenz-
  werte.
  Die Technik muß jetzt also genauso viel aushalten wie die
  Personen...

- Beispiele für erforderliche Sicherheitsabstände:

  28MHz, FB33 3-El. Beam:
  100W, bisher 10m Abstand, jetzt 5m Abstand
  750W, bisher 30m Abstand, jetzt 15m Abstand

  145MHz, 9 ele Yagi:
  100W, bisher 20m Abstand, jetzt 8m Abstand
  750W, bisher 50m Abstand, jetzt 20m Abstand

- ACHTUNG wichtige Neuerungen:
   - Es ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn ohne abgegebene 
   Selbsterklärung eine Sendeanlage > 10W EIRP betriebsbereit 
   gehalten wird !
   (Die Selbsterklärung ist ein Privileg der Funkamateure, 
   alle anderen Betreiber müssen kostenpflichtig eine Standort-
   bescheinigung erstellen lassen).

- Das WATT32 Rechenprogramm ist bereits angepasst, für Download 
  und zugehörige Infos siehe DARC Webseiten und www.df3xz.de
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.